Was ist ein Notariats­dolmetscher?

Notariatsdolmetscher, Dolmetscher, Dolmetschen bei Notaren, Beurkundungen, Grundstückskaufverträge, Gesellschaftsverträge

Wenn Personen mit geringen Deutschkenntnissen in einem gerichtlichen Verfahren als Kläger, Zeuge oder Angeklagter auftreten oder wenn Ehe-, Gesellschafts- oder Grundstückskaufverträge mit ausländischen Beteiligten notariell beurkundet werden, ist es von besonderer Bedeutung, dass sprachlich bedingte Verständnisschwierigkeiten nicht zu unerwünschten rechtlichen Konsequenzen führen.

Bei Norbert Zänker & Kollegen übernehmen solch verantwortungsvolle Aufgaben nur erfahrene Dolmetscher, die für die Gerichte und Notare beeidigt sind. Sie sind nicht nur Sprachfachleute, sondern darüber hinaus mit den in Justiz, Anwaltschaft und Verwaltung üblichen Verfahren, Gepflogenheiten und Begrifflichkeiten vertraut.

Notariats­dolmetscher und Beurkundungen

Wir gehören zu den erfahrensten Anbietern von Dolmetsch- und Übersetzungsleistungen bei Beurkundungen, vor allem mit englischsprachigen Beteiligten. Mit einigen hundert Nummern pro Jahr sind wir nicht nur willig, sondern auch kundig und verfahrensfest.

Grundstückskaufverträge (und Nebenurkunden) machen dabei etwa 50%, Gesellschaftsverträge (nebst HR-Anmeldungen) etwa 30%, Eheverträge etwa 10% und Rest der Welt etwa 10% der Texte aus.

Soweit der beabsichtigte Text nicht im Vorfeld (z.B. wegen der Verbrauchervertragsregel) schriftlich übersetzt wird, reicht es aus, dass wir den Entwurf des zu beurkundenden Textes zwei Tage vor dem Termin erhalten. Aber keine Angst: Kosten für die Einarbeitung berechnen wir in aller Regel nicht.

In den Weltverkehrssprachen berechnen wir in Berlin € 150 pro angefangene Stunde, bei einem Mindestauftragswert von € 400, jeweils zzgl. Mehrwertsteuer. Zur Leistungszeit gehört auch die Fahrzeit des Dolmetschers. Außerhalb Berlins rechnen wir nach Tagessätzen ab.

Technisch läuft das so ab, dass der Notar die Urkunde Absatz für Absatz oder Paragraph für Paragraph auf Deutsch verliest und der Dolmetscher sodann vom Blatt flüssig in die Fremdsprache übersetzt, natürlich mit den Erläuterungen des Notars.

Beurkundungen werden, auch aus Respekt für den fremdsprachigen Beteiligten, nicht simultan, sondern konsekutiv gedolmetscht.